Odvjetnik Andrej Bašović

Gebrauchte Charteryacht in Kroatien kaufen – 15 Prüfungen vor Vertragsabschluss

Intro

Kroatien verfügt über einen der größten Chartermärkte im Mittelmeerraum. Jedes Jahr werden zahlreiche Segelyachten, Katamarane und Motoryachten zum Verkauf angeboten, nachdem sie mehrere Jahre in einer kommerziellen Charterflotte eingesetzt wurden.

Eine gebrauchte Charteryacht in Kroatien zu kaufen kann wirtschaftlich attraktiv sein. Solche Yachten verfügen häufig über eine laufende Wartung, eine dokumentierte Servicehistorie und die für den Charterbetrieb erforderliche Ausrüstung.

Die intensive Nutzung durch wechselnde Skipper und Besatzungen kann jedoch Abnutzung und Schäden verursachen, die weder in der Verkaufsanzeige noch bei einer kurzen Besichtigung erkennbar sind.

Ein besonderes Risiko besteht, wenn der Käufer bereits vor einer unabhängigen technischen Begutachtung einen verbindlichen Yachtkaufvertrag unterzeichnet oder eine Anzahlung leistet. Stellt das Gutachten später strukturelle Schäden, Spuren einer Grundberührung, Motorprobleme oder erhebliche Abweichungen vom beworbenen Zustand fest, hängt das Recht des Käufers auf Rücktritt und Rückzahlung in erster Linie vom Inhalt des Vertrags ab.

In diesem Ratgeber erläutern wir die 15 wichtigsten rechtlichen und technischen Prüfungen vor dem Kauf einer gebrauchten Charteryacht, eines Segelboots oder eines Katamarans in Kroatien.

Warum ist der Kauf einer ehemaligen Charteryacht besonders?

Eine ehemalige Charteryacht wurde nicht auf dieselbe Weise genutzt wie eine ausschließlich privat verwendete Yacht. Während einer Chartersaison wird sie regelmäßig von zahlreichen Skippern und Besatzungen übernommen, die häufig wöchentlich wechseln.

Mehr Nutzer bedeuten in der Regel mehr Hafenmanöver, Anlegevorgänge, Ankermanöver, Motorstunden und potenzielle kleinere Unfälle. Manche Schäden wurden möglicherweise ordnungsgemäß repariert und dokumentiert. Andere Probleme können ohne eine Untersuchung der Yacht an Land unentdeckt bleiben.

Eine Charteryacht ist außerdem häufig Betriebsvermögen eines Unternehmens. Sie kann mit einer Schiffshypothek belastet sein, unter einem Leasingvertrag stehen oder Gegenstand von Rechten Dritter und eines Chartermanagementvertrags sein.

Der Kauf einer gebrauchten Charteryacht in Kroatien erfordert daher:

  • eine rechtliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse und Dokumente;
  • eine unabhängige technische Begutachtung;
  • eine Prüfung des Mehrwertsteuer- und Zollstatus;
  • eine genaue Regelung von Zahlung, Übergabe und Gefahrübergang.

1. Eingetragenen Eigentümer und Verkaufsberechtigung prüfen

Vor Beginn der Vertragsverhandlungen muss festgestellt werden, wer als Eigentümer der Yacht eingetragen ist und ob diese Person oder Gesellschaft zum Verkauf berechtigt ist.

Es genügt nicht, sich auf die Verkaufsanzeige, die Angaben des Yachtmaklers oder die Tatsache zu verlassen, dass ein bestimmtes Charterunternehmen die Yacht betreibt.

Das Charterunternehmen kann:

  • Eigentümer der Yacht sein;
  • die Yacht aufgrund eines Leasingvertrags nutzen;
  • als Manager für einen privaten Eigentümer tätig sein;
  • Mieter oder Pächter der Yacht sein;
  • lediglich als Yachtmakler auftreten;
  • als Bevollmächtigter des Eigentümers handeln.

Verkauft eine kroatische Gesellschaft die Yacht, sollte geprüft werden, wer zur Vertretung und Vertragsunterzeichnung berechtigt ist. Handelt ein Bevollmächtigter, muss die Vollmacht vor Unterzeichnung und Zahlung kontrolliert werden.

Eine Zahlung an eine Person, die weder Eigentümer noch wirksam bevollmächtigt ist, kann zu einem erheblichen Rechtsstreit führen und den Eigentumsübergang verhindern.

2. Yachtregister und rechtlichen Status kontrollieren

Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags sollten aktuelle Daten aus dem Register eingeholt werden, in dem die Yacht eingetragen ist.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Name und amtliches Kennzeichen der Yacht;
  • Rumpfidentifikationsnummer beziehungsweise Hull Identification Number (HIN);
  • Identität des eingetragenen Eigentümers;
  • eingetragene Nutzungsart und Kategorie;
  • wesentliche technische Eigenschaften;
  • eingetragene Schiffshypotheken, Pfandrechte oder sonstige Belastungen;
  • Verfügungsbeschränkungen und offene Eintragungsverfahren;
  • Übereinstimmung der Registerdaten mit der tatsächlichen Yacht.

Die am Rumpf angebrachte Identifikationsnummer muss mit den Angaben im Kaufvertrag, im Register, in der Herstellerbescheinigung und in den Rechnungen übereinstimmen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Nummer beschädigt oder verändert wurde oder von den Angaben in den Dokumenten abweicht.

Fährt die Yacht unter ausländischer Flagge, muss das zuständige ausländische Register geprüft werden. Gleichzeitig ist festzustellen, welche Unterlagen für die Löschung und die spätere Eintragung unter einer neuen Flagge erforderlich sind.

3. Schiffshypotheken, Leasing und Rechte Dritter feststellen

Eine Yacht kann mit einer Schiffshypothek oder einem anderen Sicherungsrecht belastet sein. Sie kann außerdem Gegenstand eines Finanzierungsleasings, einer Forderungsbesicherung oder eines vertraglichen Veräußerungsverbots sein.

Der Käufer sollte einen Nachweis verlangen, dass sämtliche Belastungen spätestens bei Übertragung des Eigentums gelöscht werden.

Wird ein Teil des Kaufpreises zur Ablösung eines Kredits oder Leasingvertrags verwendet, muss der Vertrag eindeutig regeln:

  • die genaue Höhe der abzulösenden Forderung;
  • das Konto, auf das der entsprechende Betrag zu überweisen ist;
  • die Verpflichtung des Gläubigers zur Ausstellung einer Löschungsbewilligung;
  • die Frist zur Übergabe der Löschungsunterlagen;
  • die Folgen, wenn die Belastung nicht gelöscht werden kann.

Der vollständige Kaufpreis sollte nicht allein aufgrund einer informellen Zusage an den Verkäufer überwiesen werden, wonach die Hypothek oder das Leasing „später” erledigt wird.

4. Gesellschaftsrechtlichen und finanziellen Status des Verkäufers prüfen

Ist der Verkäufer ein kroatisches Charterunternehmen, sollte sein aktueller Status im kroatischen Gerichtsregister geprüft werden.

Außerdem ist zu untersuchen, ob Anzeichen für:

  • gesperrte Geschäftskonten;
  • erhebliche Zahlungsschwierigkeiten;
  • ein Vorinsolvenzverfahren;
  • ein Insolvenzverfahren;
  • eine Liquidation

bestehen.

Die finanzielle Lage des Verkäufers ist besonders wichtig, wenn zwischen der Anzahlung und der endgültigen Übergabe mehrere Monate liegen. Dies kommt häufig vor, wenn die Yacht während der Saison verkauft, aber erst nach Durchführung der bereits vereinbarten Charterreisen übergeben wird.

Der Käufer sollte vermeiden, einen erheblichen Teil des Kaufpreises im Voraus zu bezahlen, während die Yacht ohne ausreichende Absicherung im Besitz und in der kommerziellen Nutzung des Verkäufers verbleibt.

5. Anzahlung, Vorschuss und Reservierungsgebühr unterscheiden

Die rechtliche Einordnung der ersten Zahlung ist von erheblicher Bedeutung. Eine Anzahlung mit Sicherungsfunktion, ein gewöhnlicher Kaufpreisvorschuss und eine Reservierungsgebühr haben nicht zwingend dieselben Rechtsfolgen.

Der Yachtkaufvertrag sollte eindeutig festlegen:

  • welche rechtliche Funktion die Zahlung hat;
  • ob sie auf den Kaufpreis angerechnet wird;
  • unter welchen Voraussetzungen sie zurückzuzahlen ist;
  • wann der Käufer die Zahlung verliert;
  • welche Folgen ein unberechtigter Rücktritt des Verkäufers hat;
  • was geschieht, wenn das Gutachten erhebliche Mängel feststellt;
  • was geschieht, wenn Eigentum oder Dokumentation nicht ordnungsgemäß sind;
  • was geschieht, wenn die Finanzierung des Käufers nicht genehmigt wird.

Eine Klausel, nach der die Zahlung ohne näher bezeichnete Ausnahmen „nicht rückzahlbar” ist, birgt ein erhebliches Risiko.

Soll der Kauf von einem zufriedenstellenden Yachtgutachten abhängig sein, muss diese Bedingung schriftlich vereinbart werden, bevor die Anzahlung geleistet wird.

6. Kauf von einem zufriedenstellenden Yachtgutachten abhängig machen

Eine unabhängige technische Begutachtung, häufig als Marine Survey bezeichnet, gehört zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen des Käufers.

Das Kaufangebot oder der Kaufvertrag sollte dem Käufer ermöglichen:

  • bei erheblichen Mängeln vom Kauf zurückzutreten und die geleistete Zahlung zurückzuerhalten;
  • die Reparatur bestimmter Mängel durch den Verkäufer zu verlangen;
  • eine Reduzierung des Kaufpreises vorzuschlagen;
  • nach der Reparatur eine erneute Untersuchung durchführen zu lassen;
  • innerhalb einer genau festgelegten Frist über die Fortsetzung des Kaufs zu entscheiden.

Der Begriff „zufriedenstellendes Gutachten” sollte nicht völlig unbestimmt bleiben. Im Vertrag kann festgelegt werden, was als erheblicher Mangel gilt, beispielsweise:

  • strukturelle oder erhebliche Schäden am Rumpf;
  • Spuren einer schweren Grundberührung oder Kollision;
  • Osmose größeren Umfangs;
  • Probleme mit Kiel oder Ruder;
  • schwerwiegende Mängel an Motor oder Getriebe;
  • Wassereintritt;
  • Mängel, welche die sichere Fahrt beeinträchtigen;
  • wesentliche Abweichungen zwischen Verkaufsanzeige und tatsächlichem Zustand;
  • Reparaturkosten oberhalb eines vereinbarten Grenzbetrags.

Ohne eine entsprechende Vertragsklausel berechtigt ein negatives Gutachten den Käufer nicht in jedem Fall automatisch zum Rücktritt und zur Rückforderung seiner Zahlung.

7. Unabhängigen und qualifizierten Gutachter beauftragen

Der Gutachter sollte vom Verkäufer, Yachtmakler, Charterunternehmen und von der Werft beziehungsweise dem Betrieb, der die Yacht bisher gewartet hat, unabhängig sein.

Abhängig von Typ, Alter und Wert der Yacht sollte die Begutachtung insbesondere umfassen:

  • Untersuchung der Yacht an Land;
  • Kontrolle des Unterwasserschiffs;
  • Feuchtigkeitsmessung;
  • Untersuchung von Kiel, Ruder und Propeller;
  • Prüfung von Motor und Antriebssystem;
  • Kontrolle der elektrischen Anlagen und Gasanlage;
  • Prüfung von Mast, stehendem Gut und Segeln;
  • Kontrolle der Navigations- und Sicherheitsausrüstung;
  • Probefahrt;
  • Prüfung der Wartungsunterlagen;
  • Schätzung der erforderlichen Reparaturkosten.

Der Käufer sollte ein schriftliches Gutachten mit Fotos und klaren Feststellungen erhalten. Dabei ist zwischen gewöhnlicher Abnutzung, reparaturbedürftigen Mängeln und Problemen zu unterscheiden, die Sicherheit oder Marktwert beeinträchtigen.

8. Verkaufsanzeige, Inventarliste und tatsächlichen Zustand vergleichen

Die Verkaufsanzeige ist häufig die erste Informationsquelle über Baujahr, Ausstattung, Wartung und Zustand der Yacht. Die Angaben aus der Anzeige werden jedoch nicht automatisch Bestandteil des späteren Kaufvertrags.

Alle Eigenschaften und Ausstattungsgegenstände, die für den Käufer entscheidend sind, sollten daher ausdrücklich in den Kaufvertrag oder eine beigefügte Inventarliste aufgenommen werden.

Eine detaillierte Inventarliste sollte insbesondere enthalten:

  • Navigationsausrüstung;
  • Segel;
  • Beiboot und Außenbordmotor;
  • Generator;
  • Solaranlage;
  • Klimaanlage;
  • Watermaker beziehungsweise Meerwasserentsalzungsanlage;
  • Sicherheitsausrüstung;
  • Küchenausstattung;
  • Ersatzteile;
  • Werkzeuge;
  • Bettwäsche und weitere Charterausrüstung, sofern sie mitverkauft werden.

Bei der Übergabe sollte geprüft werden, ob sich sämtliche vereinbarten Gegenstände an Bord befinden und im vertraglich vereinbarten Zustand sind.

9. Wartungs-, Reparatur- und Unfallhistorie prüfen

p>Der Verkäufer sollte dem Käufer sämtliche verfügbaren Wartungsunterlagen, Rechnungen, Berichte und Informationen über größere Reparaturen übergeben.

Besonders zu kontrollieren sind:

  • regelmäßige Motorwartungen;
  • Austausch des stehenden Guts;
  • Rumpfreparaturen;
  • Arbeiten an Kiel und Ruder;
  • Austausch der Segel;
  • Wartung des Generators;
  • Austausch der Batterien;
  • Reparaturen nach Grundberührung oder Kollision;
  • frühere Versicherungsfälle;
  • Osmosebehandlungen;
  • letzter Antifouling-Anstrich und letzte Auswasserung.

Fehlende Unterlagen bedeuten nicht automatisch, dass die Yacht mangelhaft ist. Eine unvollständige Dokumentation erhöht jedoch das Risiko des Käufers und sollte sich auf Kaufpreis, Vertragsgarantien und Umfang des Gutachtens auswirken.

10. Motorstunden und tatsächliche Abnutzung kontrollieren

Das Baujahr allein vermittelt kein ausreichendes Bild vom Zustand einer ehemaligen Charteryacht. Motorstunden und Nutzungsintensität können deutlich höher sein als bei einer gleich alten, privat verwendeten Yacht.

Der angezeigte Motorstundenstand sollte verglichen werden mit:

  • Wartungsberichten;
  • Service- und Reparaturrechnungen;
  • verfügbaren Charteraufzeichnungen;
  • dem tatsächlichen Zustand des Motors;
  • Alter und bekannter Nutzung der Yacht.

Bestehen Unstimmigkeiten oder wurde der Betriebsstundenzähler offenbar ausgetauscht, sollte der Käufer eine schriftliche Erklärung und eine entsprechende vertragliche Zusicherung des Verkäufers verlangen.

11. Mehrwertsteuer- und Zollstatus der Yacht feststellen

Der Mehrwertsteuerstatus gehört zu den komplexesten Fragen beim Kauf einer ehemaligen Charteryacht in Kroatien.

Der Käufer sollte vor Vertragsabschluss klären:

  • ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist;
  • ob die kroatische Mehrwertsteuer im angebotenen Kaufpreis enthalten ist;
  • ob ein verlässlicher Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer besteht;
  • ob es sich um einen kroatischen, innergemeinschaftlichen oder Exportumsatz handelt;
  • ob der Käufer als Privatperson oder Unternehmen handelt;
  • ob die Yacht in der Europäischen Union verbleibt oder ausgeführt wird;
  • ob die Yacht weiterhin kommerziell in Kroatien betrieben werden soll.

Eine Änderung der Flagge löst die Mehrwertsteuerfrage nicht automatisch. Ebenso bedeutet die Eintragung unter einer Nicht-EU-Flagge nicht, dass die Yacht dauerhaft und ohne steuerliche Folgen in der Europäischen Union verwendet werden darf.

Bei einem Verkauf an einen Käufer außerhalb der Europäischen Union müssen insbesondere das Zollverfahren, der Übergabeort und der Nachweis des tatsächlichen Verlassens des EU-Zollgebiets geregelt werden.

Die konkrete steuerliche Behandlung sollte vor Festlegung des endgültigen Kaufpreises und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags geprüft werden.

12. Dokumente für Löschung und Neuregistrierung prüfen

Möchte der Käufer die Flagge wechseln, muss der Kaufvertrag regeln, wer für die Löschung aus dem bisherigen Register und die Beschaffung der Löschungsbescheinigung verantwortlich ist.

Vor dem Kauf sollte geprüft werden, welche Unterlagen der neue Flaggenstaat verlangt, beispielsweise:

  • Yachtkaufvertrag oder Rechnung;
  • Nachweis des Eigentums des Verkäufers;
  • Löschungsbescheinigung des bisherigen Registers;
  • Nachweis über die Löschung von Hypotheken und Pfandrechten;
  • Herstellerbescheinigung;
  • Nachweis der Rumpfidentifikationsnummer;
  • technische Unterlagen;
  • CE-Dokumentation;
  • Nachweis des Mehrwertsteuer- oder Zollstatus;
  • beglaubigte Übersetzungen, Apostille oder Legalisation, soweit erforderlich.

Eine ordnungsgemäße Eintragung in Kroatien bedeutet nicht automatisch, dass die Yacht sämtliche Voraussetzungen für eine Eintragung in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Staat erfüllt.

13. Nutzung der Yacht bis zur endgültigen Übergabe regeln

Ehemalige Charteryachten werden häufig während der laufenden Saison verkauft, aber erst nach Abschluss der bereits gebuchten Charterreisen übergeben.

In diesem Fall muss der Kaufvertrag festlegen:

  • ob die Yacht bis zur Übergabe weiter verchartert werden darf;
  • wer das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer Beschädigung trägt;
  • wer für die Wartung verantwortlich ist;
  • ob der Verkäufer jeden neuen Schaden melden muss;
  • ob der Käufer eine erneute Untersuchung verlangen darf;
  • in welchem Zustand die Yacht übergeben werden muss;
  • was bei einem schweren Schaden vor der Übergabe geschieht;
  • ob der Käufer zurücktreten oder den Preis reduzieren darf;
  • wem die Chartereinnahmen bis zum Übergabetag zustehen.

Der beim ersten Gutachten festgestellte Zustand kann sich nach mehreren weiteren Monaten kommerzieller Nutzung deutlich verändern.

Unmittelbar vor Zahlung des Restkaufpreises sollte deshalb eine abschließende Zustandsprüfung durchgeführt werden.

14. Zahlung, Eigentumsübergang, Übergabe und Gefahrübergang abstimmen

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Yachtkaufvertrag muss folgende Schritte miteinander verbinden:

  • Zahlung der Anzahlung oder des Vorschusses;
  • erfolgreiche technische Begutachtung;
  • Beseitigung der vereinbarten Mängel;
  • Zahlung des restlichen Kaufpreises;
  • Löschung von Hypotheken und sonstigen Belastungen;
  • Übergabe der Originaldokumente;
  • Übertragung des Eigentums;
  • physische Übergabe der Yacht;
  • Übergang von Gefahr und Verantwortung;
  • Beendigung oder Übertragung des Versicherungsschutzes.

Bei Transaktionen mit höherem Wert sollte ein geeigneter Treuhand- oder notarieller Hinterlegungsmechanismus geprüft werden.

Dadurch soll vermieden werden, dass der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt, obwohl er weder die Yacht noch die Originaldokumente erhalten hat und das Eigentum noch nicht registrieren kann.

Die Übergabe sollte in einem schriftlichen Protokoll dokumentiert werden. Das Protokoll sollte enthalten:

  • Zustand der Yacht;
  • vollständige Inventarliste;
  • Motorstunden;
  • Kraftstoffstand;
  • übergebene Schlüssel und Originaldokumente;
  • vorhandene Mängel und Beschädigungen.

15. Garantien des Verkäufers und Rechte des Käufers vereinbaren

Der Kaufvertrag sollte klare Erklärungen und Garantien des Verkäufers enthalten, wonach:

  • der Verkäufer uneingeschränkt zum Verkauf berechtigt ist;
  • keine nicht offengelegten Rechte Dritter bestehen;
  • die übergebenen Dokumente und Informationen nicht falsch oder irreführend sind;
  • keine bekannten schweren Unfälle oder strukturellen Schäden verschwiegen wurden;
  • Motorstunden und Wartungsangaben den vorhandenen Aufzeichnungen entsprechen;
  • die Yacht mit der vereinbarten Ausstattung übergeben wird;
  • sämtliche vereinbarten Belastungen rechtzeitig gelöscht werden;
  • alle zur Neuregistrierung erforderlichen Dokumente übergeben werden.

Der Vertrag sollte auch die Folgen einer Verletzung dieser Garantien regeln, insbesondere:

  • Beseitigung des Mangels;
  • Reduzierung des Kaufpreises;
  • Schadensersatz;
  • Zurückbehaltung eines Teils des Kaufpreises;
  • Rücktritt oder Vertragsauflösung;
  • Rückzahlung bereits geleisteter Beträge;
  • Vertragsstrafe, soweit angemessen und wirksam vereinbart.

Klauseln wie „gekauft wie besichtigt” oder „as is, where is” sollten nicht ohne rechtliche Prüfung akzeptiert werden.

Ihre Wirkung hängt vom gesamten Vertragsinhalt, der Stellung der Vertragsparteien, den erteilten Informationen und insbesondere davon ab, ob der Verkäufer einen bekannten Mangel verschwiegen hat.

Was gilt, wenn das Gutachten der Verkaufsanzeige widerspricht?

Stellt das Gutachten erhebliche Schäden fest, die weder in der Verkaufsanzeige noch während der Vertragsverhandlungen offengelegt wurden, hängen die Rechte des Käufers von mehreren Umständen ab:

  • Wurde bereits ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen?
  • Wurde der Kauf von einem zufriedenstellenden Gutachten abhängig gemacht?
  • Wie wurde das Rücktrittsrecht formuliert?
  • Welche Rechtsnatur hat die geleistete Anzahlung?
  • Wurden die Angaben aus der Anzeige Vertragsbestandteil?
  • Wusste der Verkäufer von den Schäden?
  • War der Mangel bei einer gewöhnlichen Besichtigung erkennbar?
  • Wie stark beeinträchtigt der Mangel Sicherheit, Wert und Nutzbarkeit?

Der Käufer sollte den Verkäufer unverzüglich schriftlich über das Ergebnis informieren, die relevanten Teile des Gutachtens übermitteln und eindeutig erklären, ob er Rücktritt, Rückzahlung, Reparatur oder Kaufpreisminderung verlangt.

Wichtige Verhandlungen sollten nicht ausschließlich telefonisch erfolgen. Schriftliche Mitteilungen können später entscheidend sein, um nachzuweisen, welche Mängel wann gemeldet und welche Ansprüche geltend gemacht wurden.

Charterbetrieb in Kroatien nach dem Kauf fortsetzen

Möchte der Käufer die Yacht in Kroatien belassen und weiterhin kommerziell verchartern, muss neben dem Kaufvertrag auch das zukünftige Geschäftsmodell geprüft werden.

Die kroatischen Chartervorschriften unterscheiden zwischen:

  • Yachten unter kroatischer Flagge;
  • Yachten unter der Flagge eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats;
  • Yachten unter der Flagge eines Drittstaats.

Je nach Gestaltung können für eine ausländische Yacht oder ein ausländisches Charterunternehmen insbesondere erforderlich sein:

  • Registrierung bei den zuständigen kroatischen Behörden;
  • kroatische persönliche Identifikationsnummer OIB;
  • kroatische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
  • Bestellung eines steuerlichen Vertreters;
  • technischer Prüfbericht;
  • Kabotagegenehmigung für bestimmte Drittstaatenyachten;
  • Registrierung und Meldung über das eCrew-System.

Ein Chartermanagementvertrag sollte insbesondere regeln:

  • welches Unternehmen die Yacht betreibt;
  • wer die Verträge mit den Chartergästen abschließt;
  • wer Charterzahlungen vereinnahmt und abrechnet;
  • wer Liegeplatz, Wartung und Versicherung bezahlt;
  • wie die Einnahmen verteilt werden;
  • wer Schäden trägt, die durch Chartergäste verursacht werden;
  • welche Kosten von den Einnahmen des Eigentümers abgezogen werden dürfen;
  • wann der Eigentümer die Yacht selbst nutzen darf;
  • wie der Managementvertrag beendet werden kann;
  • in welchem Zustand die Yacht an den Eigentümer zurückzugeben ist.

Mündliche Zusagen über „garantierte Einnahmen” ersetzen keinen detaillierten Chartermanagementvertrag.

Welche Dokumente sollte der Käufer verlangen?

Vor Unterzeichnung eines verbindlichen Kaufvertrags sollte der Käufer mindestens folgende Unterlagen anfordern:

  • aktueller Auszug oder Bescheinigung aus dem Yachtregister;
  • Eigentumsnachweis des Verkäufers;
  • Registrierungs- und Schiffsdokumente;
  • Nachweis der Rumpfidentifikationsnummer;
  • Nachweis des Mehrwertsteuer- und Zollstatus;
  • Wartungsunterlagen und Reparaturrechnungen;
  • Angaben zu den Motorstunden;
  • Unterlagen über größere Reparaturen und Versicherungsfälle;
  • aktuelle Versicherungspolice;
  • detaillierte Inventarliste;
  • Unterlagen über Leasing, Hypotheken und sonstige Sicherheiten;
  • Dokumente für die Löschung aus dem bisherigen Register;
  • CE- und technische Dokumentation, soweit anwendbar;
  • Vollmacht, wenn der Eigentümer nicht persönlich handelt.

Häufige Fehler beim Kauf einer ehemaligen Charteryacht

Käufer machen häufig folgende Fehler:

  • Sie leisten vor dem Yachtgutachten eine nicht rückzahlbare Anzahlung.
  • Sie beauftragen einen vom Verkäufer empfohlenen und nicht ausreichend unabhängigen Gutachter.
  • Sie verlassen sich auf die Verkaufsanzeige, ohne wichtige Angaben in den Kaufvertrag aufzunehmen.
  • Sie prüfen Eigentum und Belastungen nicht.
  • Sie vernachlässigen den Mehrwertsteuerstatus.
  • Sie vereinbaren keine vollständige Inventarliste.
  • Sie erlauben die weitere Vercharterung, ohne das Risiko neuer Schäden zu regeln.
  • Sie bezahlen den Kaufpreis vor Erhalt der Löschungs- und Registrierungsdokumente.
  • Sie verzichten auf eine abschließende Prüfung vor der Übergabe.
  • Sie verwenden einen allgemeinen Mustervertrag, der nicht an die konkrete Transaktion angepasst wurde.

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich der Kauf einer gebrauchten Charteryacht in Kroatien?

Der Kauf kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn der Preis dem Alter, der intensiven Nutzung und dem tatsächlichen technischen Zustand entspricht. Eine unabhängige Begutachtung, vollständige Wartungsunterlagen und eine rechtliche Prüfung vor Vertragsabschluss sind entscheidend.

Kann ich zurücktreten, wenn das Gutachten erhebliche Schäden feststellt?

Dies hängt in erster Linie vom Kaufvertrag ab. Der Käufer ist am besten geschützt, wenn der Kauf ausdrücklich von einem zufriedenstellenden Gutachten abhängig gemacht wurde und die Folgen eines negativen Befunds vorab geregelt sind.

Wird meine Anzahlung nach einem negativen Gutachten zurückgezahlt?

Nicht automatisch in jedem Fall. Der Rückzahlungsanspruch hängt von der Rechtsnatur der Zahlung, der vereinbarten Gutachterklausel, den Rücktrittsbestimmungen und der Schwere der festgestellten Mängel ab.

Wer bezahlt Gutachten und Auswasserung?

Dies sollte vor der Untersuchung vereinbart werden. In der Praxis trägt häufig der Käufer die Kosten des Gutachtens und der Auswasserung. Der Vertrag kann jedoch eine andere Regelung vorsehen, insbesondere wenn schwerwiegende, zuvor nicht offengelegte Schäden festgestellt werden.

Ist eine ehemalige Charteryacht zwangsläufig in schlechtem Zustand?

Nein. Manche Charteryachten werden professionell und regelmäßig gewartet. Aufgrund der intensiven Nutzung müssen Rumpf, Antriebssystem, Rigg, Ausstattung und Unfallhistorie dennoch besonders sorgfältig kontrolliert werden.

Wie kann ich nachweisen, dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde?

Es sollten die Originalrechnungen und die vollständige Dokumentenkette geprüft werden, die den Mehrwertsteuerstatus der Yacht belegt. Eine bloße Erklärung des Verkäufers oder der Standort der Yacht in Kroatien reichen nicht immer aus.

Können deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsangehörige eine Yacht in Kroatien kaufen?

Grundsätzlich ja. Registrierung, Wahl der Flagge, steuerliche Behandlung und erforderliche Dokumente hängen jedoch von Staatsangehörigkeit beziehungsweise Sitz des Käufers, dem bestehenden Status der Yacht und ihrer zukünftigen Nutzung ab.

Kann ich die Yacht unter deutscher, österreichischer oder einer anderen ausländischen Flagge registrieren?

Dies ist grundsätzlich möglich, sofern Käufer und Yacht die Anforderungen des gewählten Flaggenstaats erfüllen. Die Voraussetzungen sollten vor Abschluss des Kaufs geprüft werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Verkäufer sämtliche kroatischen Löschungs- und Eigentumsunterlagen bereitstellen kann.

Kann die Yacht nach dem Kauf im kroatischen Charterbetrieb bleiben?

Ja, wenn Yacht, Eigentümer und Charterunternehmen die kroatischen registrierungsrechtlichen, technischen, steuerlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllen.

Sollte der Yachtkaufvertrag zweisprachig sein?

Bei einem internationalen Kauf ist ein zweisprachiger Vertrag empfehlenswert. Zusätzlich sollte festgelegt werden, welche Sprachfassung bei Auslegungsunterschieden maßgeblich ist.

Welches Recht und welches Gericht sollten vereinbart werden?

Dies hängt von den Vertragsparteien, der Flagge der Yacht, dem Übergabeort und weiteren Umständen ab. Anwendbares Recht und Streitbeilegung sollten ausdrücklich geregelt werden, damit später kein zusätzlicher Streit über Zuständigkeit und Rechtsordnung entsteht.

Fazit

Der Kauf einer gebrauchten Charteryacht, eines Segelboots oder eines Katamarans in Kroatien kann eine attraktive Gelegenheit sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Käufer vor Zahlung Eigentum, Belastungen, technischen Zustand, Mehrwertsteuerstatus und Registrierungsunterlagen sorgfältig prüft.

Das Yachtgutachten darf nicht getrennt vom Kaufvertrag betrachtet werden. Ein Gutachten kann einen schwerwiegenden Mangel aufdecken. Ob der Käufer daraufhin zurücktreten, seine Anzahlung zurückverlangen oder den Kaufpreis reduzieren kann, richtet sich jedoch nach den zuvor vereinbarten Vertragsbestimmungen.

Ein rechtssicherer Kaufvertrag sollte das zufriedenstellende Gutachten, die Zahlung des Kaufpreises, die Löschung bestehender Belastungen, die Übergabe der Dokumente, die physische Übernahme und die Eigentumsübertragung miteinander abstimmen.

Dadurch wird das Risiko erheblich reduziert, für eine Yacht zu bezahlen, die nicht der Verkaufsanzeige entspricht oder nicht unter der gewünschten Flagge registriert werden kann.

Rechtliche Unterstützung beim Yachtkauf in Kroatien

Die Rechtsanwaltskanzlei Andrej Bašović berät deutschsprachige Mandanten beim Kauf von Segelyachten, Motoryachten und Katamaranen in Kroatien.

Unsere anwaltlichen Leistungen umfassen insbesondere:

  • Prüfung der Eigentumsverhältnisse und Schiffsdokumente;
  • Prüfung von Hypotheken, Leasing und Rechten Dritter;
  • Erstellung und Prüfung von Yachtkaufverträgen;
  • rechtliche Bewertung eines Yachtgutachtens;
  • Verhandlungen über die Rückzahlung der Anzahlung, Reparaturen oder Kaufpreisminderung;
  • Unterstützung bei Eigentumsübertragung, Löschung und Neuregistrierung;
  • rechtliche Prüfung von Chartermanagementverträgen.

Wenn Sie eine gebrauchte Charteryacht oder einen Katamaran in Kroatien kaufen möchten, sollte die rechtliche Prüfung vor Unterzeichnung eines verbindlichen Vertrags und vor Zahlung einer Anzahlung erfolgen.

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