Eheliches Vermögen in Kroatien – Was Sie über die Aufteilung wissen müssen
19/09/2025
Was ist eheliches Vermögen?
Eheliches Vermögen ist das Vermögen, das Ehegatten während der Ehe durch Arbeit erwerben oder das aus diesem Vermögen hervorgeht.
- Gehälter und Honorare,
- mit gemeinsamen Mitteln erworbene Vermögenswerte,
- Einkünfte aus Vermietung,
- Gewinne und Erträge aus gemeinsamem Vermögen.
Was gehört nicht zum ehelichen Vermögen?
- Eigentum, das vor der Ehe erworben wurde,
- Erbschaften oder Schenkungen an einen Ehegatten,
- Gegenstände des persönlichen Gebrauchs,
- Entschädigungen für Körperverletzung oder Invalidität.
Wie wird das eheliche Vermögen geteilt?
Das eheliche Vermögen wird grundsätzlich zu gleichen Teilen geteilt, unabhängig vom Namen im Grundbuch.
Beispiel: Eine während der Ehe auf den Namen eines Ehegatten gekaufte Wohnung gilt als gemeinsames Eigentum und wird in der Regel 50/50 geteilt.
Ehevertrag – Vermögensregelung im Voraus
Ehegatten können einen Ehevertrag schließen, der festlegt, was eheliches Vermögen und was persönliches Eigentum ist. Er muss schriftlich abgefasst und notariell beglaubigt sein.
Streitigkeiten über das eheliche Vermögen
Können sich Ehegatten nicht einigen, entscheidet das Gericht. Es bestimmt den Umfang des ehelichen Vermögens, bewertet die Vermögenswerte und legt die Anteile fest. Oft werden Sachverständige hinzugezogen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein. Eine Erbschaft ist persönliches Eigentum.
Was ist mit Krediten und Schulden?Schulden für gemeinsame Bedürfnisse sind gemeinsame Verpflichtungen beider Ehegatten.
Was passiert, wenn Vermögen vor der Ehe erworben und während der Ehe gesteigert wurde?Ein Ehegatte kann Anspruch auf Erstattung oder Beteiligung am Wertzuwachs haben.
Benötigen Sie rechtliche Beratung?
Für eine individuelle Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Bašović. Wir beraten Mandanten in Pula, Istrien und ganz Kroatien.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
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