Odvjetnik Andrej Bašović

Wie man die kroatische Staatsbürgerschaft nach Artikel 16 des kroatischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erwirbt - Ein umfassender Leitfaden für Angehörige des kroatischen Volkes

Einleitung

Wenn Sie außerhalb der Republik Kroatien leben, sich jedoch als Angehöriger des kroatischen Volkes betrachten, könnten Sie Anspruch auf die kroatische Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 16 des kroatischen Staatsangehörigkeitsgesetzes haben. Diese gesetzliche Bestimmung ermöglicht Personen ohne Wohnsitz in Kroatien die Erlangung der Staatsbürgerschaft, sofern sie ihre Zugehörigkeit zum kroatischen Volk nachweisen können.

Unsere Kanzlei unterstützt regelmäßig Mandanten, die Anträge gemäß Artikel 16 stellen, und begleitet sie bei der Sammlung von Nachweisen, der Vorbereitung der Dokumentation und der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Was regelt Artikel 16 des Gesetzes?

Artikel 16 ermöglicht den Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft für Personen, die:

„keine kroatischen Staatsbürger sind und keinen Wohnsitz in der Republik Kroatien haben, aber dem kroatischen Volk angehören und die Voraussetzungen des Artikels 8 Absatz 1 Punkt 5 erfüllen.“

Die Zugehörigkeit zum kroatischen Volk kann durch folgende Nachweise belegt werden:

  • frühere Erklärung der kroatischen Nationalität in amtlichen Dokumenten
  • Angabe der kroatischen Nationalität in öffentlichen Registern oder Urkunden
  • aktive Teilnahme an kroatischen kulturellen, wissenschaftlichen, religiösen oder sportlichen Vereinen im Ausland
  • Förderung der Interessen und des kulturellen Erbes des kroatischen Volkes

Viele Mandanten wenden sich an uns, da der Nachweis der Zugehörigkeit individuell sehr unterschiedlich ist und oft eine strukturierte rechtliche Analyse erfordert.

Wer kann einen Antrag nach Artikel 16 stellen?

Ein Antragsteller muss drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Er darf kein kroatischer Staatsbürger sein und keinen Wohnsitz in Kroatien haben.
  2. Er muss Angehöriger des kroatischen Volkes sein, was durch verschiedene Dokumente und Aktivitäten nachgewiesen wird.
  3. Er muss die allgemeinen rechtlichen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Punkt 5 erfüllen (Respekt vor der Rechtsordnung, keine offenen Verpflichtungen, keine Sicherheitsbedenken).

In der Praxis verfügen unsere Mandanten häufig über unterschiedliche Arten von Nachweisen – von Dokumenten ihrer Vorfahren bis hin zu Bescheinigungen kroatischer Gemeinschaften im Ausland. Wir helfen ihnen, die relevantesten und überzeugendsten Nachweise auszuwählen.

Das Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft nach Artikel 16 - Schritt für Schritt

1. Erste Einschätzung

Vor der Antragstellung ist es entscheidend festzustellen, ob ausreichend Nachweise für die Zugehörigkeit zum kroatischen Volk vorhanden sind. Für viele Antragsteller ist dies der unsicherste Schritt, weshalb sie rechtlichen Rat suchen.

2. Vorbereitung der Dokumentation

Typische Unterlagen sind:

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass oder Identitätsdokument
  • Führungszeugnis
  • Lebenslauf in kroatischer Sprache
  • Dokumente, die die Zugehörigkeit zum kroatischen Volk bestätigen
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an kroatischen Vereinen im Ausland
  • Ahnen-Dokumente (falls relevant)

Wir unterstützen Mandanten dabei, die Dokumentation klar strukturiert, rechtssicher und entsprechend der behördlichen Praxis vorzubereiten.

3. Einreichung des Antrags
  • Wenn Sie sich in Kroatien befinden – beim zuständigen Amt des Innenministeriums (MUP).
  • Wenn Sie im Ausland leben – bei der kroatischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat.
4. Bearbeitung des Antrags

Das Verfahren kann je nach Dokumentation und Arbeitsaufkommen der Behörde längere Zeit in Anspruch nehmen. Gut vorbereitete Anträge tragen häufig zu einer schnelleren Bearbeitung bei.

5. Ablegung des Eides

Bei Genehmigung des Antrags muss der Antragsteller den feierlichen Eid ablegen und bestätigen, dass er die Verfassung, die Gesetze, die Kultur und die Bräuche der Republik Kroatien respektieren wird.

Vorteile und Herausforderungen des Verfahrens

Vorteile
  • ermöglicht den Erwerb der Staatsbürgerschaft ohne Wohnsitz in Kroatien
  • besonders vorteilhaft für Nachkommen kroatischer Vorfahren weltweit
  • anerkennt kulturelle und historische Bindungen an das kroatische Volk
Herausforderungen
  • der Nachweis der Zugehörigkeit kann anspruchsvoll und individuell sein
  • Dokumente müssen oft apostilliert/legalisiert und übersetzt werden
  • das Verfahren kann länger dauern

Daher nehmen viele Antragsteller rechtliche Hilfe in Anspruch, um unvollständige Anträge, Dokumentationsfehler oder vermeidbare Verzögerungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss ich in Kroatien leben?

Nein. Artikel 16 ist speziell für Personen vorgesehen, die keinen Wohnsitz in Kroatien haben.

2. Muss ich einen kroatischen Elternteil haben?

Nicht unbedingt – obwohl dies den Nachweis erleichtert. Entscheidend ist der Nachweis der Zugehörigkeit zum kroatischen Volk.

3. Wie lange dauert das Verfahren?

Je nach Fall, Dokumentation und zuständiger Behörde mehrere Monate bis mehrere Jahre.

4. Können Sie mir bei der Vorbereitung des Antrags helfen?

Ja. Unsere Kanzlei bereitet regelmäßig Anträge gemäß Artikel 16 vor und hilft Mandanten, die Nachweise klar und effektiv zu strukturieren.

Professionelle Tipps zur Verbesserung der Erfolgschancen

  • Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln kultureller oder familiärer Nachweise.
  • Bereiten Sie einen detaillierten Lebenslauf vor, der Ihre Verbindung zu Kroatien beschreibt.
  • Stellen Sie sicher, dass Dokumente Ihrer Vorfahren vollständig und gut lesbar sind.
  • Überprüfen Sie die Anforderungen für Apostille oder Legalisierung.
  • Erwägen Sie rechtliche Unterstützung, um Fehler oder unvollständige Unterlagen zu vermeiden.

Fazit

Artikel 16 des kroatischen Staatsangehörigkeitsgesetzes bietet eine wertvolle Möglichkeit für Personen, die sich als Angehörige des kroatischen Volkes betrachten und im Ausland leben. Mit gut vorbereiteten Unterlagen, klaren Erklärungen und professioneller rechtlicher Unterstützung ist der erfolgreiche Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft realistisch erreichbar.

Wenn Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten oder Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen wünschen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

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