Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteil – Was bestimmt das kroatische Erbrecht?
16/02/2026
Uvod
Pflichtteilsberechtigte sind nach dem kroatischen Erbrecht besonders geschützt. Selbst wenn ein Testament den Nachlass anders verteilt, haben bestimmte nahe Angehörige Anspruch auf einen gesetzlich garantierten Pflichtteil.
In der Praxis stellen sich häufig folgende Fragen:
- Wer ist in Kroatien pflichtteilsberechtigt?
- Wie wird der Pflichtteil berechnet?
- Kann ein Testament angefochten werden?
- Wie lassen sich Rechte im Nachlassverfahren schützen?
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen.
Wer sind Pflichtteilsberechtigte nach kroatischem Recht?
Nach dem kroatischen Erbgesetz gelten als Pflichtteilsberechtigte:
- Kinder des Erblassers (eheliche, nichteheliche und adoptierte)
- Enkel und weitere Abkömmlinge (wenn deren Elternteil nicht erbt)
- Der Ehegatte
- Der nichteheliche Partner oder Lebenspartner (unter gesetzlichen Voraussetzungen)
- Die Eltern des Erblassers, sofern sie arbeitsunfähig sind, keine ausreichenden Mittel zum Lebensunterhalt haben und keine Abkömmlinge vorhanden sind
Diese Personen haben unabhängig vom Inhalt des Testaments Anspruch auf einen gesetzlich geschützten Mindestanteil am Nachlass.
Was ist der Pflichtteil und wie wird er berechnet?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, der einem Pflichtteilsberechtigten zusteht, auch wenn das Testament etwas anderes vorsieht.
Die Höhe des Pflichtteils beträgt:
- 1/2 des gesetzlichen Erbteils für Abkömmlinge sowie den Ehe- oder Lebenspartner
- 1/3 des gesetzlichen Erbteils für Eltern und andere Vorfahren (sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind)
Bei der Berechnung des Pflichtteils werden berücksichtigt:
- Der Gesamtwert des Nachlasses
- Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat
- Bestehende Schulden und Verbindlichkeiten
Gerade Schenkungen zu Lebzeiten führen häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erben.
Muss der Pflichtteil ausdrücklich geltend gemacht werden?
Ja. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht nicht automatisch.
Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch im Nachlassverfahren ausdrücklich geltend machen. Andernfalls kann das Recht auf Durchsetzung verloren gehen.
Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung ist daher von großer Bedeutung.
Wann liegt eine Verletzung des Pflichtteils vor?
Eine Pflichtteilsverletzung liegt insbesondere vor, wenn:
- Ein Pflichtteilsberechtigter im Testament vollständig ausgeschlossen wird
- Er weniger erhält als den gesetzlich garantierten Anteil
- Schenkungen zu Lebzeiten den Nachlass erheblich vermindern
In solchen Fällen besteht die Möglichkeit:
- Herabsetzung testamentarischer Verfügungen zu verlangen
- Die Rückforderung von Schenkungen zu beantragen
- Gerichtlich den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen
Jeder Fall erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung.
Typische Streitigkeiten im Nachlassverfahren
Häufige Konstellationen in der Praxis sind:
- Enterbung eines Kindes durch Testament
- Übertragung einer Immobilie an nur einen Erben zu Lebzeiten
- Streit zwischen Ehegatten und Kindern aus früherer Ehe
- Nachlass mit Auslandsbezug oder Vermögen im Ausland
Solche Fälle erfordern eine professionelle anwaltliche Vertretung und fundierte Kenntnisse des kroatischen Erbrechts.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Pflichtteil verletzt wurde, oder wenn Sie ein Testament rechtssicher gestalten möchten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Rechtsanwaltskanzlei Andrej Bašović bietet umfassende Rechtsberatung im Bereich des Erbrechts, insbesondere:
- Beratung zu Pflichtteilsrechten
- Vertretung im Nachlassverfahren
- Anfechtung von Testamenten
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Rechtliche Analyse von Schenkungen und Nachlassvermögen
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Eine rechtzeitige rechtliche Unterstützung kann entscheidend für den Schutz Ihrer Erbrechte sein.
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