Odvjetnik Andrej Bašović

Maklerprovision in der Republik Kroatien – Wann muss sie NICHT bezahlt werden?

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Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Republik Kroatien erfolgt häufig unter Mitwirkung einer Immobilienagentur. Eine der häufigsten Fragen von Käufern und Verkäufern lautet jedoch:

Wann muss eine Maklerprovision in Kroatien nicht bezahlt werden?

Wichtig ist zu wissen, dass eine Provision nicht automatisch geschuldet ist. Die Zahlungspflicht hängt in der Regel vom Bestehen eines schriftlichen Maklervertrags, vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts sowie von den konkreten Vertragsklauseln (z. B. Schutzklausel, Exklusivität) ab.

Was ist eine Maklerprovision nach kroatischem Recht?

Die Maklerprovision ist das Entgelt, das ein Makler (Agentur/Immobilienmakler) für die Vermittlung eines Rechtsgeschäfts erhält, in der Regel eines Kaufvertrags oder Mietvertrags.

Üblicherweise wird die Provision fällig, wenn der Hauptvertrag abgeschlossen wird, also wenn die Maklertätigkeit tatsächlich zum Abschluss eines Vertrages geführt hat.

Praxisregel: Liegt kein schriftlicher Maklervertrag vor oder ist kein Vertrag über die Immobilie zustande gekommen, besteht häufig keine rechtliche Grundlage für die Forderung einer Provision. Jeder Einzelfall ist jedoch gesondert zu prüfen.

Wann muss die Maklerprovision in Kroatien NICHT bezahlt werden?

1) Wenn kein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen wurde

Dies ist eine der häufigsten Streitursachen. Wurde kein Maklervertrag unterzeichnet, besteht in der Regel keine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Provision.

  • Die Besichtigung einer Immobilie allein begründet noch keine Zahlungspflicht.
  • Auch der Erhalt eines Angebots per E-Mail oder das Ansehen einer Anzeige reicht nicht aus.
  • Es ist jedoch wichtig zu prüfen, ob Dokumente wie eine „Besichtigungsbestätigung“ unterschrieben wurden.

2) Wenn die Vermittlung nicht zum Vertragsabschluss geführt hat

Selbst wenn ein Maklervertrag besteht, ist die Provision in der Regel an den Erfolg – also den Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags – geknüpft. Kommt kein Vertrag zustande, ist die Provision häufig nicht geschuldet.

3) Wenn Sie den Käufer selbst gefunden haben (nicht-exklusiver Vertrag)

Bei einem nicht-exklusiven Maklervertrag kann es sein, dass keine Provision zu zahlen ist, wenn Sie den Käufer selbst und ohne ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Maklers gefunden haben.

Allerdings ist besondere Vorsicht bei der sogenannten Schutzklausel geboten, wonach die Provision auch dann geschuldet sein kann, wenn der Vertrag mit einer vom Makler eingeführten Person zustande kommt.

4) Wenn die Agentur vom Käufer Provision verlangt, ohne dass ein Vertrag besteht

In Kroatien versuchen Immobilienagenturen teilweise auch vom Käufer eine Provision zu verlangen. Grundsätzlich setzt dies einen Vertrag oder eine andere klare rechtliche Grundlage zwischen Käufer und Makler voraus.

Hat der Käufer keinen Maklervertrag unterzeichnet, sollte sorgfältig geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Forderung besteht.

5) Bei Unregelmäßigkeiten oder Pflichtverletzungen des Maklers

Immobilienmakler in Kroatien unterliegen gesetzlichen und beruflichen Pflichten. Erhebliche Verstöße können bei der Beurteilung der Berechtigung einer Provisionsforderung von Bedeutung sein. Dies hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.

Häufige Streitpunkte: Schutzklausel, Besichtigungsbestätigung und Doppelprovision

  • Schutzklausel: Die Provision kann auch nach Beendigung des Vertrags verlangt werden, wenn der Abschluss mit einer vom Makler eingeführten Person erfolgt.
  • Besichtigungsbestätigung: Manche Formulare enthalten Regelungen, die einem Maklervertrag ähneln – daher stets sorgfältig lesen.
  • Doppelprovision: In der Praxis kommt es vor, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer zur Zahlung verpflichtet werden – entscheidend ist, wer Vertragspartner ist.

Wie können Sie sich bei Immobiliengeschäften in Kroatien schützen?

  1. Verlangen Sie Einsicht in den Maklervertrag vor der Unterzeichnung.
  2. Prüfen Sie Exklusivitätsklauseln sorgfältig.
  3. Beachten Sie die Schutzklausel (Dauer und Umfang).
  4. Unterschreiben Sie keine Besichtigungsbestätigungen ohne Prüfung.
  5. Bewahren Sie die gesamte Kommunikation auf (E-Mails, Nachrichten, Anzeigen).

FAQ – Maklerprovision in Kroatien

Muss eine Maklerprovision in Kroatien immer bezahlt werden?
Nein. Die Zahlungspflicht hängt vom Maklervertrag, der Rolle der Partei (Käufer/Verkäufer) und vom tatsächlichen Vertragsabschluss ab.

Darf eine Agentur in Kroatien vom Käufer eine Provision verlangen?
Ja, jedoch in der Regel nur bei bestehendem Vertrag oder klarer rechtlicher Grundlage.

Was tun, wenn eine Provision verlangt wird, obwohl nichts unterschrieben wurde?
Es sollte geprüft werden, ob dennoch ein Dokument unterzeichnet wurde (z. B. Besichtigungsbestätigung) und welche rechtliche Wirkung dieses hat.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einer Immobilienagentur in Kroatien?

Wenn Sie Fragen zu Maklerverträgen in der Republik Kroatien haben, klären möchten, ob Sie zur Zahlung einer Provision verpflichtet sind, oder rechtliche Unterstützung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Kroatien benötigen – kontaktieren Sie uns.

Unsere Kanzlei bietet rechtliche Beratung bei der Prüfung von Maklerverträgen, der Beurteilung von Provisionsforderungen, bei Verhandlungen sowie bei der Vertretung in Streitigkeiten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine konkrete rechtliche Einschätzung ist eine individuelle Prüfung der Unterlagen erforderlich.

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